“Patience you must have, my young padawan.” – Yoda
Euer Traum ist es, den Beruf des Zahnarztes/ der Zahnärztin zu erlernen? Hier erfahrt ihr alles über den Weg zum Zahnarzt.
Ein Zahnarzt ist ebenso ein Humanmediziner wie ein Internist oder Augenarzt. Im Grundstudium, der Vorklinik, müssen dieselben Fächer belegt werden, die auch die Studenten der Humanmedizin mitmachen. Zusätzlich kommt in der zahnmedizinischen Vorklinik aber auch das Arbeiten im Labor und die Herstellung von Zahnersatz, als auch extra Vorlesungen im Bereich Werkstoffkunde und Prothetik hinzu. Ab dem 7. Semester behandeln die Studenten der Zahnmedizin bereits eigene Patienten- selbstverständlich alles unter Anleitung und Aufsicht der Assistenten und Oberärzte. Daher ist man als fertiger Zahnmediziner bereits ein geschulter Facharzt- und muss nicht zwangsläufig wie in der Humanmedizin noch eine Facharztausbildung beginnen. Aber der Reihe nach…
Die Zahnheilkunde beinhaltet die Prophylaxe, Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Zähne, des Mundraumes und der Kiefer. Sie gliedert sich in die vier klassischen Disziplinen Zahnerhaltungskunde, Kieferorthopädie, Chirurgische Zahnheilkunde und zahnärztliche Prothetik.
Das Studium dauert ca. 5 Jahre und unterteilt sich in Vorklinik und Klinik. In der Klinik belegt man neben den oben genannten Fachbereichen noch viele weitere Lehrgebiete wie etwa Kinderzahnheilkunde, Parodontologie, Implantologie und zahnärztliche Radiologie. Nach dem Studium folgt das Staatsexamen, das etwa ein halbes Jahr dauert. Ist dies erfolgreich abgeschlossen, erteilt die Landesbehörde die zahnärztliche Approbation. Mit der Approbation erhält man nicht nur die Zulassung zur Berufsausübung, sondern auch die Promotion zum Dr. med. dent. (Doctor medicinae dentariae), wenn man seine Dissertation (Doktorarbeit) bereits geschrieben und verteidigt hat.
Wenn man sich dann Dr. med. dent. nennen kann, hat man noch 2 Jahre als Assistenzarzt/ Assistenzärztin in einer Zahnarztpraxis zu arbeiten. Danach kann man sich in einer eigenen oder einer Gemeinschaftspraxis niederlassen.
Man hat aber auch die Möglichkeit, sich nach dem Examen einer Weiterbildung zum Zahnfacharzt zu unterziehen. Dies kann zum Beispiel in den Fächern Kieferorthopädie oder Oralchirurgie der Fall sein und erfolgt an einer Universität und in Zahnarztpraxen, die zur Ausbildung solcher Fachärzte berechtigt sind. Außerdem bilden wissenschaftliche Fachgesellschaften approbierte Zahnärzte zu solchen mit speziellen Kenntnissen in den Fächern Implantologie, Kinderzahnheilkunde u.v.m. aus. Solch einen „Mini- Facharzt“ kann man auch durch ein spezielles Masterstudium an bestimmten Universitäten abschließen.
Für das Berufsbild eines Mund- Kiefer- Gesichtschirurgen muss neben dem abgeschlossenen Zahnmedizinstudium auch ein Humanmedizinstudium nachgewiesen sein.
Die Tätigkeit eines Zahnarztes in einer Praxis erfolgt immer in Zusammenarbeit mit der Zahnarzthelferin und dem Zahntechniker. Während die Helferin direkt bei der Behandlung dabei ist und assistiert, ist der Zahntechniker ein wichtiger Partner für den Zahnarzt, wenn es um die Herstellung des individuellen Zahnersatzes des Patienten geht. Bei der Diagnostik und Therapie trägt allerdings der Zahnarzt allein die volle Verantwortung für alle Maßnahmen am Patienten.
Eine gute Kooperation zwischen Zahnarzt, Zahnarzthelferin und Zahntechniker ist also unerlässlich für eine erfolgreiche zahnmedizinische Behandlung.