Quereinsteiger

“There is more than one way to skin a cat!”

Bevor man an der Uni Marburg als Quereinsteiger Zahnmedizin studieren darf, muss man erst einmal etwas Zeit in die Bewerbungsformalitäten investieren.

Die erste Voraussetzung ist ein fachverwandtes Studium, in dem man schon Scheine sammeln konnte, die für den zahnmedizinischen Studiengang anrechenbar sind. Diese können von dem Landesprüfungsamt (LPA), das für den eigenen Geburtsort zuständig ist, vorab angerechnet werden. Das Schreiben des LPA über die Vorläufige Anerkennung von Studienleistungen dient der Einstufung in das entsprechende Fachsemester und wird später den Bewerbungsunterlagen beigelegt.

Nun gilt es den Online-Bewerbungsantrag zu bearbeiten, auszudrucken und anschließend unterschrieben, unter Einhaltung der Bewerbungsfrist mit den geforderten Unterlagen zu versenden.

Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 15.01. und für das Sommersemester der 15.07. Hier müssen die gesamten Bewerbungsunterlagen an der Universität Marburg vorliegen, ansonsten werden sie bei der Platzvergabe nicht berücksichtigt.

Die Chancen auf Erhalt eines Studienplatzes in Zahnmedizin via Quereinstieg sind allerdings sehr gering.

Falls man zu den Glücklichen zählt, die auf diesem Wege einen Studienplatz erlangt haben, muss man sich nun seine vorherigen Studienleistungen noch endgültig anerkennen lassen. Hierfür benötigt man eine Äquivalenzbescheinigung der Universität an der die Leistungen abgelegt wurden. Zuständige für die endgültige Anerkennung vorklinischer und klinischer Studienleistungen ist:

Frau Susanne Schlotthauer
Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
Geschäftsstelle Zahnmedizin Marburg
Robert Koch Str. 5
35037 Marburg
Tel: +49(0)6421/ 616-791
Fax: +49(0)6421/ 616-793
susanne.schlotthauer@hlpug.hessen.de

Gutes Gelingen und bis bald im schönen Marburg.